Sprechanlagen
Video- und Gegensprechanlagen
Zutritt nur für Berechtigte
Gegensprechanlagen
Niemand soll sich unerlaubt in Fluren und Gängen von Wohnhäusern aufhalten können. Gegensprechanlagen sind heutzutage in fast allen Mehrfamilienhäusern installiert. Die Sprechverbindung wird von der Wohnung zur Türstation hergestellt. Gegensprechanlagen sind eine Möglichkeit, um festzustellen, wer vor der Eingangstür steht und sich Zutritt verschaffen will. Sie erfüllt aber nur dann ihren Zweck, wenn sie von allen Bewohnern konsequent benutzt wird.
Videosprechanlage
Bei der Videosprechanlage handelt es sich um eine gekoppelte optische und akustische Anlage; die nützlichere aber auch teurere Version der Gegensprechanlage. Eine Videosprechanlage kann sowohl im Einfamilienhaus als auch in Hochhäusern und Appartementhäusern mit mehreren Eingängen installiert werden. Wird der Klingelknopf betätigt, ertönt im jeweiligen Wohnbereich ein elektrisches Rufsignal, und das Bild der Kamera erscheint auf dem Monitor. Automatisch wird auch der Sprechverkehr zur Außenstation möglich.
Die Kamera, in der Regel mit einem Weitwinkelobjektiv ausgestattet, kann dabei geschickt unter dem Klingelschild versteckt werden, so dass niemand von außen bemerkt, dass er gesehen werden kann. Für eine einwandfreie Funktion auch bei Dunkelheit sorgt am besten eine automatische Lichtsteuerung der Türstation.
Auch die Zuschaltung einer weiteren Kamera, z.B. für die Garageneinfahrt, ist möglich. Für umfangreichere Überwachungsaufgaben ist dann allerdings eine umfassende Videoanlage geeigneter.
Zutrittskontrollen
Auch in der Schließtechnik geht der Trend mehr und mehr in die Elektronik. Die höherwertigen Zutrittskontrollen, meist in Firmen, bestehen aus Kartenlesegerät und Tastatur für den persönlichen Code. Mit einer Magnetkarte (Scheckkarte) und Ihrem Code können Sie sich damit Zugang zu bestimmten Bereichen verschaffen. Als Karten können alle Scheck-, Kreditkarten sowie entsprechende Firmenausweise benutzt werden.
Der Ausweisleser wandelt die Codierung des Ausweises in elektronische Impulse um und leitet diese weiter an ein Steuergerät, Das Steuergerät verarbeitet die vom Ausweislesegerät übermittelten Informationen und entscheidet über die Zutrittsberechtigung.
Über eine Schnittstelle sind Zutrittskontrollsysteme an einen PC anschließbar. Von dieser Stelle aus können z.B. folgende Funktionen eingegeben werden:
Welche Personen dürfen wo eintreten?
Zu welchen Zeiten ist der Zugang möglich?
Bei Verlust der Karte kann der Zutritt für die unberechtigten "Finder" sehr schnell gesperrt werden; derjenige, der die Karte verloren hat, bekommt eine neue Karte mit einem anderen Code. Jedes Türöffnen kann genau mit Zeitangabe, Ausweisnummer und dem jeweiligen Zutrittsbereich gespeichert werden.
Profitipp
Die Videosprechanlage ist beliebig erweiterungsfähig. So können je nach Wunsch viele Monitorsprechstellen innerhalb einer Wohnung angebracht werden.