Blitzschutz
ÄUSSERER BLITZSCHUTZ
Der Äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, die Gebäudesubstanz der baulichen Anlage bei einem direkten Blitzeinschlag zu schützen, indem der Blitzstrom zur Erde geleitet wird. Der Blitz muß dabei von der Fangeinrichtung "aufgefangen" werden. Diese besteht in der Regel aus Fangstangen und maschenförmig verlegten Fangleitungen auf dem Dach eines Gebäudes. Zur Planung der Fangeinrichtung stehen die Blitzkugelmethode, die Schutzwinkelmethode und die Maschenmethode zur Verfügung. Über die Ableitungsanlage werden die Teilblitzströme zum Erdungssystem geleitet. Die Lage und Anzahl der Ableitungen muß so gewählt werden, daß der geforderte Sicherheitsabstand zur Vermeidung von Näherungen (Überschläge) eingehalten wird. In der Regel werden die Ableitungen über Meßstellen (Trennstellen) an Erdeinführungen angeschlossen, die wiederum über Erdungsleitungen die Verbindung zum Erdungssystem herstellen.
INNERER BLITZSCHUTZ
Der Innere Blitzschutz muß das Auftreten gefährlicher Funkenbildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage verhindern. Ursache sind Überspannungen, die durch Blitzströme in den Leitern des Äußeren Blitzschutzes entstehen. Hauptmaßnahme des Inneren Blitzschutzes ist der Blitzschutzpotentialausgleich. Eingebunden werden alle äußeren leitenden Teile und eingeführten Leitungen. Passive Elemente, wie zB metallene Wasserrohre und Kabelschirme werden direkt an den Potentialausgleich angeschlossen.
ÜBERSPANNUNGSSCHUTZ
In der heutigen Zeit nehmen die Ausfälle und Schäden aufgrund von Überspannungen immer mehr zu. Schutz bieten hier Überspannungsableiter, die gefährliche Überspannungen durch einen kontrollierten Kurzschluß ableiten. Inzwischen gibt es für nahezu jedes Gerät und jede Schnittstelle entsprechende Schutzgeräte. Es ist sinnvoll, genau zu prüfen, wo die sensiblen und besonders gefährdeten Elemente eines elektrischen Systems sind. Nach dieser Erfassung muß ein Konzept erarbeitet werden, welches das Verhältnis von Kosten und Risiko optimimiert. Aktive Elemente, wie zB Leiter der Stromversorgung oder Telekommunikationsverbindung werden über Ableiter in den Potentialausgleich einbezogen.